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   VG Cottbus, 19.04.2021 - 8 L 49/21   

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VG Cottbus, 19.04.2021 - 8 L 49/21 (https://dejure.org/2021,13664)
VG Cottbus, Entscheidung vom 19.04.2021 - 8 L 49/21 (https://dejure.org/2021,13664)
VG Cottbus, Entscheidung vom 19. April 2021 - 8 L 49/21 (https://dejure.org/2021,13664)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Bayern, 12.03.2020 - 23 CS 19.2486

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen tierschutzrechtliche Anordnungen

    Auszug aus VG Cottbus, 19.04.2021 - 8 L 49/21
    Die von der Tierschutzliga Stiftung am Tag der gemeinsamen Vor-Ort-Kontrolle durch den Antragsgegner angefertigte Fotodokumentation, die sich die Amtstierärzte durch Aufnahme in die Verwaltungsakte erkennbar zu eigen gemacht haben (vgl. Bayrischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 12. März 2020 - 23 CS 19.2486 - juris Rn. 23), belegen dies.

    Ein solches Gutachten ist grundsätzlich ausreichend und maßgeblich dafür, einen Verstoß gegen die Grundpflichten zur artgerechten Tierhaltung nach § 2 TierSchG nachzuweisen (st. Rspr. siehe nur Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 2. April 2014 - 3 B 62.13 - juris Rn. 10; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 12. März 2020 - 23 CS 19.2486 -, juris Rn. 26).

    Es ist zwar möglich, die von dem beamteten Tierarzt getroffenen Feststellungen substantiiert durch fachliche Stellungnahmen von Amtstierärzten anderer Körperschaften oder dort beschäftigten Fachtierärzten in Frage zu stellen (Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 20. April 2016 - 11 LB 29/15 -, juris Rn. 39 m.w.N., darauf Bezug nehmend Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 12. März 2020 - 23 CS 19.2486 -, juris Rn. 26).

    Schlichtes Bestreiten der Halterin (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2010 - OVG 5 S 10.10 -, juris Rn. 9; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 12. März 2020 - 23 CS 19.2486 -, juris Rn. 26) sowie die Beibringung entsprechender eidesstattlicher Versicherungen der Halterin vermögen die Aussagekraft der amtstierärztlichen Beurteilung jedoch nicht zu entkräften (Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14. Mai 2018 - 3 M 141/18 -, juris Rn. 26).

    Dies ist dann der Fall, wenn es unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalles ausgeschlossen erscheint, dass die Halterin die nötigen Haltungsbedingungen zeitnah wird sicherstellen können (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 12. März 2020 - 23 CS 19.2486 -, juris Rn. 39; Hirt/Maisack/ Moritz, TierSchG, 3. Aufl. 2016, § 16a Rn. 33).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.02.2021 - 7 B 11571/20

    Veräußerungsanordnung sowie Haftungs-und Betreuungsverbot für Hunde - Möglichkeit

    Auszug aus VG Cottbus, 19.04.2021 - 8 L 49/21
    Alleine eine emotionale Verbundenheit der Antragstellerin mit ihrem Hund kann nicht dazu führen, dass die existierende Gefahr einer schwerwiegenden nicht tierschutzgerechten Haltung hinzunehmen wäre (vgl. Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04. Februar 2021 - 7 B 11571/20 -, juris Rn. 32).

    Zum Schutz der Tiere im Sinne von Art. 20a GG hat der Adressat von tierschutzrechtlichen Anordnungen deren Folgen schon vor der Bestandskraft der Verwaltungsentscheidung hinzunehmen, wenn hinreichender Anlass zu der Annahme besteht, dass ansonsten eine Gefahr für die angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung der Tiere entsteht (vgl. Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04. Februar 2021 - 7 B 11571/20 -, juris Rn. 37 m.w.N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.07.2015 - 10 S 14.15

    Anordnung der sofortigen Vollziehung; Gebäude im Außenbereich; Landwirtschaft;

    Auszug aus VG Cottbus, 19.04.2021 - 8 L 49/21
    Dabei muss das einzelfallbezogen darzulegende besondere Vollzugsinteresse grundsätzlich über das Interesse am Erlass des Verwaltungsaktes selbst hinausgehen (st. Rspr. siehe nur Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Juli 2015 - OVG 10 S 14.15 -, juris Rn. 4).

    Für dieses kommt es nicht auf die inhaltliche Richtigkeit der behördlichen Begründung an (st. Rspr., siehe nur Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Juli 2015 - OVG 10 S 14.15 -, juris Rn. 5; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. April 2015 - OVG 11 S 39.14 -, juris Rn. 5).

  • VGH Bayern, 23.11.2018 - 9 ZB 16.2467

    Haltungs- und Betreuungsverbot für Rinder

    Auszug aus VG Cottbus, 19.04.2021 - 8 L 49/21
    Angesichts der im Bescheid dargestellten gravierenden tierschutzrechtlichen Verstöße und der ebenfalls hinreichend begründeten erkennbaren Uneinsichtigkeit der Antragstellerin ist nicht ersichtlich, welche anderen milderen Maßnahmen ernstlich in Betracht kommen könnten, um weitere tierschutzrechtliche Verstöße in Zukunft sicher ausschließen zu können (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 23. November 2018 - 9 ZB 16.2467 -, juris Rn. 37).
  • VG Cottbus, 05.03.2020 - 3 L 67/20
    Auszug aus VG Cottbus, 19.04.2021 - 8 L 49/21
    Dies zeigt sich insbesondere daran, dass sie auch heute noch eine Vernachlässigung und nicht artgerechte Unterbringung des Hundes von sich weist sowie eine Verantwortlichkeit für den teilweisen schlechten Ernährungszustand des Tieres leugnet (vgl. Verwaltungsgericht Cottbus, Beschluss vom VG Cottbus, Beschluss vom 05. März 2020 - 3 L 67/20 -, juris Rn. 24).
  • VG Cottbus, 14.02.2018 - 3 L 95/18

    Verdächtiger muss sich Penis für Polizeiakten fotografieren lassen

    Auszug aus VG Cottbus, 19.04.2021 - 8 L 49/21
    Selbst wenn dies nicht erfolgt sein sollte, ist im Rahmen der Interessensabwägung zu berücksichtigen, dass eine fehlende Anhörung nach § 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 VwVfG bis zum Abschluss des hier noch offenen Widerspruchverfahrens ohne Weiteres nachgeholt und der Fehler damit unbeachtlich werden kann, sofern die Funktion der Anhörung für den Entscheidungsprozess der Behörde uneingeschränkt erreicht worden ist (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Juli 2013 - OVG 7 N 113.13 - juris Rn. 9; VG Cottbus, Beschluss vom 14. Februar 2018 - 3 L 95/18 - juris Rn. 8).
  • OVG Niedersachsen, 20.04.2016 - 11 LB 29/15

    Amtstierarzt; Dauerverwaltungsakt; erhebliche Leiden; erhebliche Schmerzen;

    Auszug aus VG Cottbus, 19.04.2021 - 8 L 49/21
    Es ist zwar möglich, die von dem beamteten Tierarzt getroffenen Feststellungen substantiiert durch fachliche Stellungnahmen von Amtstierärzten anderer Körperschaften oder dort beschäftigten Fachtierärzten in Frage zu stellen (Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 20. April 2016 - 11 LB 29/15 -, juris Rn. 39 m.w.N., darauf Bezug nehmend Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 12. März 2020 - 23 CS 19.2486 -, juris Rn. 26).
  • BVerwG, 02.04.2014 - 3 B 62.13

    Untersagung der Haltung von Pferden auf mit Stacheldraht eingezäunten Weiden

    Auszug aus VG Cottbus, 19.04.2021 - 8 L 49/21
    Ein solches Gutachten ist grundsätzlich ausreichend und maßgeblich dafür, einen Verstoß gegen die Grundpflichten zur artgerechten Tierhaltung nach § 2 TierSchG nachzuweisen (st. Rspr. siehe nur Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 2. April 2014 - 3 B 62.13 - juris Rn. 10; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 12. März 2020 - 23 CS 19.2486 -, juris Rn. 26).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2018 - 3 M 141/18

    Besorgnis der Befangenheit der Mitarbeiter des Veterinäramtes bei der Fortnahme

    Auszug aus VG Cottbus, 19.04.2021 - 8 L 49/21
    Schlichtes Bestreiten der Halterin (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2010 - OVG 5 S 10.10 -, juris Rn. 9; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 12. März 2020 - 23 CS 19.2486 -, juris Rn. 26) sowie die Beibringung entsprechender eidesstattlicher Versicherungen der Halterin vermögen die Aussagekraft der amtstierärztlichen Beurteilung jedoch nicht zu entkräften (Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14. Mai 2018 - 3 M 141/18 -, juris Rn. 26).
  • VGH Bayern, 14.07.2020 - 23 CS 20.1087

    Prekäre Rinderhaltung

    Auszug aus VG Cottbus, 19.04.2021 - 8 L 49/21
    Diese können beispielsweise die Form eines Vermerks, eines Protokolls oder auch von Fotoaufnahmen annehmen (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 14. Juli 2020 - 23 CS 20.1087 -, juris Rn. 9 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2010 - 5 S 10.10

    Tierschutz; Tierhaltungsverbot; Anordnung der sofortigen Vollziehung;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.04.2015 - 11 S 39.14

    Sinn und Zweck sowie Anforderungen an das Begründungserfordernis gemäß § 80 Abs.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.07.2013 - 7 N 113.13

    Verkürzung der Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis; Aufhebung der ehelichen

  • VG Cottbus, 17.11.2020 - 3 L 463/20

    Tierschutz

  • VG Würzburg, 14.01.2020 - W 8 S 19.1636

    Fortnahme und Übereignung eines Hundes

  • VG Potsdam, 04.05.2022 - 3 L 237/22
    Nach Würdigung der Umstände des Einzelfalls ist nicht zu erwarten, dass die Antragstellerin in der Lage ist, eine den Anforderungen des § 2 TierSchG entsprechende Haltung zeitnah sicherzustellen (VGH München, Beschluss vom 12. März 2020 - 23 CS 19.2486 -, juris, Rn. 39; Beschluss vom 25. September 2020 - 23 CS 20.1928 -, juris, Rn. 43; VG Cottbus, Beschluss vom 19. April 2021 - 8 L 49/21 -, juris, Rn. 29).
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